Neues Unterhaltsrecht 2008

Neue Regelungen für Unterhaltsberechtigte

Seit dem neuen Unterhaltsrecht 2008 gibt es sowohl für Unterhaltsberechtigte, als auch für Unterhaltspflichtige, neue Regelungen.

Noch vor kurzer Zeit galt, dass nach einer Scheidung der Partner Unterhaltspflichtig war, der während der gemeinsamen Ehezeit den größten Teil davon gesorgt hat. Nunmehr ist es so, dass Mütter bzw. Väter, deren Kinder unter drei Jahre alt sind, Anspruch auf Unterhalt haben. Nach dieser Zeit kann der Sorgeberechtigte das Kind in den Kindergarten oder zu einer Kinderbetreuung gehen und Mutter bzw. Vater können ihren Beruf wieder aufnehmen. Der Kindesunterhalt dagegen, ist wie bisher gesetzlich geregelt, was bedeutet, die Zahlung hat meist bis zum Abschluss der Schulausbildung zu erfolgen.

Mit dem neuen Unterhaltsrecht 2008 wurde weiterführend geregelt, dass der zu zahlende Unterhalt für Kinder, jeder anderen Unterhaltsverpflichtung, wie beispielsweise an frühere Ehepartner, Vorrang hat. Sollte der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen also nicht ausreichen, um alle seine Unterhaltsverpflichtungen begleichen zu können, so bekommen in erster Linie das Kind/die Kinder den Unterhalt und erst danach finden frühere Partner Berücksichtigung.

Nunmehr ist zu befürchten, dass viele Männer den gerichtlichen Weg suchen werden, um eine Streichung bzw. Kürzung ihres aktuelle zu zahlenden Unterhaltes zu erreichen, wobei die Chancen hierauf nicht schlecht stehen. Sollten Sie aber beispielsweise für ein behindertes Kind unterhaltspflichtig sein, bleibe Sie auch nach dem neuen Unterhaltsrecht 2008 gegenüber Ihrem Expartner gegebenenfalls zahlungspflichtig, da dieser aus Versorgungsgründen nicht oder nur teilweise berufstätig sein kann.

Geschiedene Ehefrauen sollten sich zum neuen Unterhaltsrecht 2008 unbedingt informieren, da sie Gefahr laufen, in absehbarer zeit keinen Unterhalt mehr zu erhalten. Hier ist eine Vorsprache bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht anzuraten.



Eingestellt am 22.07.2008 von S.Lange
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 2,0 bei 2 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)