neues Unterhaltsrecht

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts

Seit dem 1. Januar 2008 gibt es das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts. Mit der Kenntnis darüber können Sie Beträge kalkulieren. Das neue Unterhaltsrecht stärkt vor allem die Unterhaltsansprüche für minderjährige Kinder und lässt getrennt lebende bzw. geschiedene Ehegatten finanziell schlechter dastehen. Zum unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkommen zählen regelmäßige Bruttoeinkommen. Als Belege dienen Arbeitsbescheinigungen, Bescheide über Renten, Lohnersatzleistungen und Wohngeld sowie Steuerbescheide. Selbständige müssen die Gewinnermittlungen dreier aufeinander folgender Wirtschaftsjahre vorlegen. Ihr Bruttoeinkommen wird um Steuern und Vorsorgeaufwendungen bereinigt. Einkommens mindernd sind berufsbedingte Aufwendungen, die Tilgung von Schulden und Steuernachzahlungen. Haben Sie selbst verschuldet kein Einkommen, geht das neue Unterhaltsrecht von einem fiktiven Einkommen aus. Das kann den
Unterhaltsschuldner als auch den potenziellen Unterhaltsempfänger betreffen. Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach Tabellensätzen, die mit denen der Düsseldorfer Tabelle übereinstimmen.
Das neue Unterhaltsrecht geht dabei von einem zu zahlenden Mindestunterhalt aus. In der Unterhaltsrangfolge stehen eheliche wie nichteheliche Kinder bei der Mangelberechnung an erster Stelle. Sie als der getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte finden sich an zweiter Stelle wieder. Sind die zu betreuenden Kinder über drei Jahre, besteht für die geschiedene Mutter bzw. für den geschiedenen Vater die Pflicht zur Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit. Letztendlich wird bei Ihrem Unterhalt immer der Einzelfall, unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsfähigkeit und eines Selbstbehalts zu betrachten sein. Die steuerliche Auswirkung des neuen Unterhaltsrechts liegt darin, dass Sie Kinderunterhalt nicht von der Steuer absetzen können und ein verringerter Unterhalt an den getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehepartner eine geringere Steuererstattung oder eine höhere Steuerzahlung zur Folge hat.


Eingestellt am 22.07.2008 von S.Lange
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