aktuelles Unterhaltsrecht

Das neue Unterhaltsrecht

In diesem Jahr gab es viele Gesetzesänderungen und auch im Unterhaltsrecht gibt es seit 1. Januar 2008 einige Veränderungen. So soll mit der Regelung und Forderung der Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung dafür gesorgt werden, dass insbesondere geschiedene Frauen schneller dafür sorgen, ihren Lebensunterhalt wieder alleine zu finanzieren. Vor der Änderung des Unterhaltsrechts war die geschiedene Ehefrau dazu verpflichtet sich erst um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, nachdem das Kind acht Jahre alt war. Seit der Änderung ist sie dazu verpflichtet nach drei Jahren selbst zum eigenen Unterhalt beizutragen. Die Praxis wird dabei zeigen, ob dies bei gegebenenfalls fehlender Kinderbetreuung überhaupt möglich ist. Aus diesem Grund werden unterhaltspflichtige Männer, von dem neuen Unterhaltsrecht am meisten profitieren. Doch es gibt noch weitere Änderungen im neuen Unterhaltsrecht. So sollen nun Kinder Vorrang erhalten und kommen nach der Unterhaltsrechtsreform in der Rangfolge noch vor unterhaltsberechtigten Ehepartnern. Erst danach werden unverheiratete Partner berücksichtigt. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Kinder nach Trennung der Eltern auf Sozialleistungen angewiesen sind. Im Kindesunterhaltsrecht ist ein einheitlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder geregelt. Dieser Mindestunterhalt lehnt sich an den Höhe des steuerlichen Freibetrags an. Dadurch ist eine bisherige Differenzierung der Unterhaltssätze für Kinder in den alten und neuen Bundesländern nicht mehr vorhanden.


Eingestellt am 14.08.2007 von McGrip , letzte Änderung: 20.08.2007
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