Verkehrsrecht

Verkehrsrecht beinhaltet im weitesten Sinne Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht sowie des Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen und das Seerecht. Der Begriff wird häufig nur auf den Straßenverkehr bezogen, der den wichtigsten Teil des Verkehrsrecht widerspigelt.
- Folgen Fahrzeugschäden (z.B Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung)
- Folgen durch Personenschäden (z.B Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden)
- Fahrverbote
- Vertretung bei unfallbedingten Dauerschäden
- Abwicklung von Kasko- und Vollkaskoansprüchen
- Abwehr von Regressansprüchen der Versicherung