Arbeitsrecht
Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen rund um Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es ist kein eigenes Rechtsfach sondern eine Sammlung verschiedener Einzelgesetze und Bestimmungen des öffentlichen, des Privat- und des Strafrechts. Die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht ist die zweitgrößte Fachanwaltschaft in Deutschland.
- Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer bei ungerechtfertigter Kündigung
- Abwehr unberechtigter Kündigungsschutzklagen für Arbeitgeber
- Kündigung von Arbeitsverträgen
- Durchsetzung von Lohnansprüchen
- Urlaubsabgeltung
- Abmahnungen
- Arbeitszeugnisse
- Folgen bei Arbeitsunfällen
- Arbeitsschutz
- Sozialversicherung
- Arbeitslosenfürsorge
- Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten
- Usw.